Schrittmacher- und Defribrillatorkontrolle

Bei der Schrittmacher- (oder Defibrillator-) Kontrolle wird vor allem der Kontakt der Elektrode (des implantierten) Kabels zum Herzen, sowie der Ladungszustand der Schrittmacherbatterie überprüft. Neben der Prüfung der Funktion (Reizschwelle, Empfindlichkeit, Ansprechverhalten und weitere typabhängige Funktionen) werden auch die vom Schrittmacher/Defibrillator registrierten Daten ausgewertet. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf gespeicherte Ereignisse (Episoden) gelegt. Die Kontrolle, nach Implantation zunächst in dreimonatigen, später in halbjährlichen und jährlichen Abständen dient ausserdem dazu, die Energieabgabe der chronischen Reizschwelle anzupassen, und so die Lebensdauer des Aggregates zu verlängern und den optimalen Funktionszustand sicherzustellen. Die erhobenen Daten werden per EDV erfasst und gespeichert und stehen so bei jeder Nachkontrolle zur Verfügung. Auch ausserhalb der Sprechstunden kann notfallmässig bei Störungen des Schrittmachers darauf zugegriffen werden. Trotzdem sollte jeder Schrittmacherträger den mit entsprechenden Angaben versehenen Schrittmacherausweis immer bei sich tragen.