Defibrillatortherapie

Bei lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen raten wir in bestimmten Fällen dazu, einen automatischen implantierbaren Cardioverter Defibrillator (ICD) einzusetzen. Dieses Gerät ähnelt einem Herzschrittmacher und überwacht über eine oder mehrere Elektroden, die im Herzen oder in Herznähe befestigt sind, ständig die Herztätigkeit. Ist der Herzrhythmus zu langsam, werden elektrische Impulse wie bei einem herkömmlichen Schrittmacher über die Elektrode an das Herz weitergeleitet. Dadurch wird ein zu starker Abfall der Herzfrequenz mit Schwindel und Bewusstlosigkeit vermieden. Beim lebensbedrohlichen Herzrasen schlägt das Herz viel zu schnell, wogegen ein herkömmlicher Herzschrittmacher nichts unternehmen kann. Das Herz kann nicht mehr genug Blut pumpen, der Kreislauf steht still. Ein Defibrillator kann dann neben kurzzeitigen schnellen niederenergetischen Impulsen auch kräftigere Stromstöße abgeben, um das Herzrasen zu stoppen. Der Eingriff erfolgt in der Klinik und wird meist in örtlicher Betäubung durchgeführt. Zunächst wird eine Halsvene oder die Vene unterhalb des Schlüsselbeins durch einen kleinen Hautschnitt freigelegt oder durch eine Hohlnadel punktiert. Auf diesem Weg führt der Arzt die Elektroden ein, schiebt sie unter Röntgenkontrolle bis in die Herzkammer vor und schließt sie dann an den Schrittmacher an. Dann wird eine Hauttasche gebildet, die das Gerät aufnimmt. Falls erforderlich, werden weitere Sonden oder Flächenelektroden ergänzt. Vor der Entlassung aus der Klinik wird das Gerätesystem noch einmal überprüft und den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend programmiert. Das Defibrillatorsystem wird unmittelbar nach der Operation und dann erstmals wieder nach 4 Wochen überprüft. Die weiteren Kontrollabstände richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Patienten (in der Regel jedoch ca. alle 3 Monate).