Rechtliche Grundlagen

Seit 1996 regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Hingegen ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt, dass ein Unternehmen Betriebsärzte/einen Betriebsarzt sowie Fachkräfte/eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen hat und welche Aufgaben diese Experten zu erfüllen haben. Einzelheiten zur Umsetzung dieser Aufgaben finden sich in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2).
Zusätzlich zu den genannten Gesetzen bestehen weitere - teilweise auch branchenspezifische - Verordnungen und Richtlinien sowie Gesetze, die zur korrekten Durchführung des Arbeitsschutzes herangezogen werden. 

Je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl ist die Einbindung weiterer Leistungen - zusätzlich zu den im Arbeitssicherheitsgesetz genannten Aufgaben - möglich.